Aus Transparenzgründen müssen sich Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler in dem Online-Register der IHK eintragen lassen.
Im Bereich Versicherungen unterscheidet man dort nach Art der Beratung. Also ob es sich um einen Vermittler, Makler oder Berater handelt.
Dahingegen geht es im Bereich der Finanzanlagen vor allem darum in welchem Umfang der Berater seiner Tätigkeit nachgehen kann. Unterschieden werden hier drei Kategorien:
1. Offene Investmentvermögen. Alles was man an den verschiedenen Börsen selbst Handeln kann.
2. Geschlossene Investmentvermögen. Das umfasst vor allem alternative Investments (AIF), wie z.B. Infrastrukturprojekten oder Immobilien, sowie Firmen die nicht an der Börse gehandelt werden.
3. Sonstige Vermögensanlagen. Alles was nicht in die ersten beiden Kategorien gehört. Das bekannteste Beispiel hier sind wahrscheinlich Container aus der Seefahrt.
Im Bereich Immobilien gibt es ebenfalls den Unterschied der Vergütungsart, wobei diese Unterscheidung in der Praxis mit lediglich 650 Honorarberatern nicht vorkommt.